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Schamlippen verkleinern: Kostenübernahme durch Krankenkasse AOK

Autorenbild: PD. Dr. med. habil. S.A.AlawiPD. Dr. med. habil. S.A.Alawi

Aktualisiert: 8. Feb. 2024

Schamlippenverkleinerung – ein Thema, das für viele Frauen von großer Bedeutung ist, sei es aus medizinischen oder ästhetischen Gründen. In diesem Artikel gehen wir auf die verschiedenen Aspekte der Schamlippenverkleinerung ein, einschließlich der Gründe für den Eingriff, der verschiedenen Methoden und insbesondere der Frage der Kostenübernahme durch Krankenkassen wie die AOK. Wir werden die medizinischen Indikationen, die notwendig sind, um eine Kostenübernahme zu erhalten, sowie den Prozess der Antragstellung bei der Krankenkasse erläutern. Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Leitfaden zu bieten, der Ihnen hilft, informierte Entscheidungen zu treffen.


Was ist eine Schamlippenverkleinerung?


Bei der Schamlippenverkleinerung, auch Labioplastik genannt, wird in der plastischen und ästhetischen Chirurgie überschüssiges Gewebe der Schamlippen entfernt, um deren Größe zu reduzieren. Dieser Eingriff kann sowohl aus ästhetischen als auch aus medizinischen Gründen vorgenommen werden. Die Operation umfasst häufig die inneren Schamlippen (Labia minora), die reduziert werden, um Beschwerden zu vermindern oder ein gewünschtes ästhetisches Ergebnis zu erzielen. In einigen Fällen können auch die äußeren Schamlippen (Labia majora) korrigiert werden, um das Erscheinungsbild zu verbessern oder Volumenverluste auszugleichen. Die Schamlippenverkleinerung zielt darauf ab, das physische und psychische Wohlbefinden der Frau zu verbessern.


Medizinische Gründe für eine Schamlippenverkleinerung


Medizinische Indikationen für eine Schamlippenverkleinerung gehen oft über ästhetische Bedenken hinaus. Viele Frauen erleben physische Beschwerden und Einschränkungen im Alltag durch vergrößerte Schamlippen. Dazu gehören Schmerzen beim Sport, beim Tragen enger Kleidung, Unbehagen beim Sitzen oder Fahrradfahren und ein erhöhtes Risiko für Entzündungen und Infektionen.


Sexuelle Dysfunktion, die durch vergrößerte Schamlippen verursacht wird, kann ebenfalls eine medizinische Indikation sein. Psychologische Auswirkungen sind ebenso relevant; viele Frauen leiden unter Schamgefühlen, eingeschränktem Selbstwertgefühl und Beeinträchtigungen im Sexualleben. Diese psychischen Belastungen können ebenso gravierend sein und stellen somit eine wichtige medizinische Indikation für eine Schamlippenverkleinerung dar.


Kostenübernahme durch die Krankenkasse


Die Kostenübernahme für eine Schamlippenverkleinerung durch Krankenkassen hängt in erster Linie von der medizinischen Notwendigkeit des Eingriffs ab. Gesetzliche Krankenkassen wie die AOK übernehmen die Kosten in der Regel nur, wenn eine klare medizinische Indikation besteht, nicht jedoch bei Eingriffen aus rein ästhetischen Gründen. Dies schließt Fälle ein, in denen physische Beschwerden oder psychische Belastungen durch vergrößerte Schamlippen nachgewiesen werden.


Im Gegensatz dazu zeigen sich private Krankenkassen oft flexibler in Bezug auf die Kostenübernahme für solche Eingriffe. Sie sind eher bereit, bei Vorliegen einer medizinischen Indikation die Kosten zu tragen, auch wenn die Kriterien dafür variieren können. In jedem Fall ist eine individuelle Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse erforderlich, um eine Entscheidung über die Kostenübernahme zu treffen.


Der Prozess der Kostenübernahme


Um eine Kostenübernahme für eine Schamlippenverkleinerung bei der Krankenkasse zu beantragen, sind folgende Schritte erforderlich:


  1. Erstgespräch mit dem behandelnden Arzt: Ein ausführliches Beratungsgespräch ist der erste Schritt. Der Arzt beurteilt die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs und kann einen Kostenplan erstellen.

  2. Antragstellung bei der Krankenkasse: Mit den vom Arzt bereitgestellten Informationen und dem Kostenplan kann der Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden.

  3. Medizinischer Dienst der Krankenkassen: Der medizinische Dienst prüft die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs. Wichtig sind dabei detaillierte medizinische Unterlagen, die die Notwendigkeit des Eingriffs belegen.

  4. Erforderliche Dokumentation: Zu den notwendigen Unterlagen gehören ein medizinischer Bericht, der die Beschwerden und die Notwendigkeit der Operation erläutert, sowie der Kostenplan des Arztes.


Diese Schritte sind entscheidend, um die Chancen auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erhöhen.


Weitere Schönheitsoperationen und Krankenkassen


Neben der Schamlippenverkleinerung können Krankenkassen auch andere ästhetische Eingriffe unter bestimmten medizinischen Bedingungen übernehmen. Zu diesen Eingriffen zählen:

  • Brustverkleinerung: Diese wird oft übernommen, wenn eine stark vergrößerte Brust zu gesundheitlichen Problemen wie Rückenschmerzen oder Bandscheibenvorfällen führt.

  • Bruststraffung: In Fällen, in denen die Erschlaffung der Brust physische Beschwerden verursacht, kann eine Kostenübernahme möglich sein.

  • Körperstraffung: Besonders nach großer Gewichtsabnahme kann eine Hautstraffung medizinisch notwendig werden, und die Krankenkasse kann sich an den Kosten beteiligen.

Jeder dieser Fälle erfordert eine individuelle medizinische Bewertung und Begründung, um eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu erreichen.


Für weitere Informationen und eine umfassende Beratung zum Thema Schamlippenverkleinerung, insbesondere in Bezug auf die Kostenübernahme durch Krankenkassen, steht Ihnen PD Dr. Alawi, ein erfahrener Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie, zur Verfügung.


Wir laden Sie herzlich ein, sich mit PD Dr. Alawi in Verbindung zu setzen, um individuelle Fragen zu klären und den Weg zu Ihrem gewünschten Eingriff zu besprechen.




Priv.- Doz. Dr. med. habil. Seyed Arash Alawi, FEBOPRAS

Eilenriede Klinik Hannover
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Europäischer Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie 
(Fellow of the European Board of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery) 








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